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Fachgerechte Beratung
Energieberatung
- Energieausweis nach EnEV
- Langzeitmessung von Raumtemperatur und Luftfeuchte mit Datenlogger
- Erstellung von Entscheidungsvorlagen für die Verwaltung
- Erstellen von Wärmebildern, z.B. nach Montage von Wärmedämmung oder bei Schimmelbildung
- Thermographie
- Überprüfung von Energieverbrauch und Erstellung von Sanierungskonzepten
Projektierung
Die technische Abteilung projektiert für Krankenhäuser, Geschäftsbauten, Industrie- und Fabrikationsgebäude, Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder, Kindertagesstätten sowie Wohngebäude unter Zuhilfenahme der betriebseigenen DV- und CAD-Anlage. Unsere Monteure sind in der Lage, diese Arbeiten fachgerecht und eigenverantwortlich auszuführen, zu überwachen und die betriebsbereiten Anlagen an den Kunden zu übergeben.

Hygiene und Schutz des Trinkwassers
Überprüfung Ihrer Trinkwasser-Installation:
Am 3. Mai 2011 wurde die "Erste Verordnung
zur Änderung der Trinkwasserverordnung" verabschiedet. Diese
Änderung ist am 1. November 2011 in Kraft getreten und wird die
bestehende Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 ersetzen.
Die Anforderungen dieser Verordnung müssen an allen Zapfstellen, an denen Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen wird, eingehalten werden. Damit ist der Betreiber stärker als bisher in der Verantwortung, die geforderte Qualität einzuhalten.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Wartungsvertrages. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Trinkwasserinstallation in hygienisch einwandfreiem Zustand ist.
Unsere Fachkräfte für Hygiene und Schutz des Trinkwassers beraten Sie gerne im Hinblick auf die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Trinkwasserinstallationen (Trinkwasseranlagen Check).
Ihre Vorteile:
- Sicherung von Hygiene und Gesundheit
- Erkennen von unnötigen Wasserverlusten, tropfenden Armaturen, laufenden Spülkästen
- Beratung für einen sparsamen Wasserverbrauch durch wassersparende Armaturen
- Energieeinsparung durch Reinigung und Entkalkung der Warmwasserbereiter und der Heizschlangen
Sachverständige für Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen
Unsere Sachverständigen im Geltungsbereich Grundstücksentwässerungsanlagen sind berechtigt, Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen nach DIN EN 1610 auszuführen.
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